Auf dieser Seite für Medienschaffende finden Sie generelle Hinweise zur Suizidberichterstattung sowie Links zu konkreten Leitlinien, beispielsweise zu Berichten nach dem Suizid einer bekannten Persönlichkeit oder über Suizidforen im Internet.
Infos für Medienschaffende
Presse und Medien
Sehr geehrte Medienschaffende,
an dieser Stelle wenden wir uns an Sie, um über das sensible Thema „Medien und Suizid“ zu sprechen. Die Thematik an sich ist nicht einfach und noch viel wichtiger:
Die Berichterstattung über Suizid birgt Gefahren.
Wir von FRANS versuchen Suizidprävention so breitgefächert wie möglich zu betreiben und als Medienschaffende sind Sie ein wichtiger Teil davon. Wir sind auf Ihre Unterstützung angewiesen. Uns ist bewusst, dass Sie in Ihrem journalistischen Alltag viele Abwägungen zu treffen haben und oft unter Zeitdruck stehen.
Dennoch möchten wir Sie bitten, mit dem Thema Suizid verantwortungsbewusst umzugehen. Hierzu möchten wir Ihnen an dieser Stelle einige Hintergrundinformationen und Hilfestellungen an die Hand geben.
Öffentliches Interesse versus Persönlichkeitsschutz
Immer wieder kann es bei Suiziden zu einer Kontroverse über die Art und Weise der Berichterstattung kommen. Während die einen das öffentliche Interesse an solch einem Ereignis sehr großzügig interpretieren, treten andere stringent für den Schutz betroffener Persönlichkeiten ein.
Doch eigentlich ist die Lage ziemlich eindeutig. Sowohl der Deutsche Presserat als auch der Gesetzgeber stufen die Persönlichkeitsrechte eines Menschen – auch posthum – höher ein als die Interessen der Öffentlichkeit. So z.B. die Richtlinie 8.7 im Deutschen Pressekodex:
„Die Berichterstattung über Selbsttötung gebietet Zurückhaltung. Dies gilt insbesondere für die Nennung von Namen, die Veröffentlichung von Fotos und die Schilderung näherer Begleitumstände.“ (siehe Pressekodex)
Medienschaffende in der Pflicht
Doch nicht nur die Wahrung von Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Hinterbliebenen sind ein medienethisches Argument für eine angemessene Zurückhaltung. Auch die mögliche Verhinderung eines Folgesuizids nimmt Medienschaffende in die Pflicht, sehr sorgfältig und sensibel über Suizide zu berichten oder es eben auch überhaupt nicht zu tun. Warum?
„Ansteckender Suizid?“
Weil eine Berichterstattung, die einen Suizid als spektakulär, nachvollziehbar oder romantisierend darstellt, zur Identifikation mit den Suizident:innen führen kann. Das könnte für Menschen, die sich in einer suizidalen Krise befinden, durchaus ein letzter Anstoß dafür sein, die suizidale Handlung durchzuführen.
Leitlinien zur Suizidberichterstattung
Vor diesem Hintergrund möchten wir Sie auf einige Leitlinien zur Berichterstattung nach einem Suizid hinweisen und Ihnen ans Herz legen, sich mit diesen zu befassen:
- Medienportal des Nationalen Suizidpräventionsprogramms (NaSPro):
Mehr Informationen zum NaSPro (externer Link)
- Empfehlungen für die Berichterstattung nach dem Suizid einer bekannten Persönlichkeit
(NaSPro und Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention – DGS):
Mehr Informationen zur Berichterstattung nach dem Suizid einer bekannten Persönlickeit (externer Link)
- Empfehlungen für die Berichterstattung zum Thema Suizid und Internet
(jugendschutz.net, NaSPro und DGS):
Mehr Informationen zur Berichterstattung zum Thema Suizid und Internet (externer Link)
- Empfehlung zur Berichterstattung über Suizid. Wie Journalist:innen Nachahmungstaten verhindern können
(Stiftung Deutsche Depressionshilfe):
Mehr Informationen zur Berichterstattung über Suizid. Wie Journalisten Nachahmungstaten verhindern können (externer Link)
Die Berichterstattung über Menschen, die durch einen assistierten Suizid verstorben sind, orientiert sich an ähnlichen Maßgaben. Eine Übersichtsarbeit zum assistierten Suizid in den Medien lesen Sie im Bundesgesundheitsblatt:
Fair-Media. Aktionsbündnis Seelische Gesundheit
Berichterstattung über Menschen mit psychischen Erkrankungen im Allgemeinen – Vermeidung von stigmatisierenden Mediendarstellungen
In einem Medienprojekt zur Förderung der Aufklärung über psychische Erkrankungen im Bereich der Medien und des Journalismus wurde untersucht, wie die Voraussetzungen für eine nicht diskriminierende und nicht stigmatisierende Berichterstattung über Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern sind.
Die Ergebnisse verdeutlichen, dass sich durch Schulung, Begegnung und Aufklärung die Medienschaffenden für eine Vermeidung von stigmatisierenden Mediendarstellungen gewinnen lassen. Gefördert wurde das Projekt, dessen Herzstück ein eintägiger Workshop war, vom Bundesministerium für Gesundheit.
Zur Verfestigung des Projekts steht „Fair Media – für die Menschen gegen die Ausgrenzung“ unter http://www.fairmedia.seelischegesundheit.net (externer Link) ein Onlineleitfaden zur Verfügung. Der Abschlussbericht liegt vor unter diesem Link (externer Link).
Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Hinweise zu lesen!
Ihr FRANS-Team
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Anfragen richten Sie bitte an: presse.gesundheitsamt@stadt-frankfurt.de